Anamnese für die Geburtsbegleitung
Das Wort „Anamnese“ kommt aus der griechischen Sprache und bedeutet „Erinnerung“. (1) Bei der Anamneseerhebung erinnert sich die Schwangere in einem strukturierten Gespräch an ihre eigene Krankengeschichte, an die Krankheiten in ihrer Familie und an ihre vorausgegangenen und an die aktuelle Schwangerschaft und eventuell darin auftretenden Belastungen und Herausforderungen. Andererseits hilft die Anamnese anhand eines strukturierten Dokumentationsinstruments auch der betreuenden Hebamme, sich an relevante Aspekte zu erinnern und ihre Betreuung daran auszurichten. Jede Klinik und jede freiberufliche Hebamme bzw. Hebammenteams arbeiten mit einem eigenen Anamnesebogen. Darin sind alle Aspekte der Vorgeschichte einer Schwangeren abgebildet, die sich im Laufe der Hebammenbetreuung eventuell negativ auf den Schwangerschafts- und Geburtsverlauf auswirken könnten. (2, 3) Häufig steht der Anamnesebogen in einem engen Zusammenhang mit dem Mutterpass, was dann noch individuell und anlassbezogen ergänzt und erweitert wird. (4) Je nach Arbeitsfeld der Hebamme sieht der Anamnesebogen unterschiedlich aus – also je nachdem, ob eine Schwangeren- und Wochenbettbetreuung durch die Hebamme stattfindet oder ob die Hebamme diese Schwangere unter der Geburt begleitet. Der folgende Artikel bezieht sich auf die Anamnese, die zum Zweck der Geburtsbegleitung in der Klinik erhoben wird.