Male medical student on light background

Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren

Aufgrund des allgemeinen Pflegenotstandes und der fehlenden Zahl von nachrückenden Auszubildenden in der Pflege gibt es in Deutschland verschiedene Ansätze, um die Pflegequalität auf einem qualitativ hochwertigen Niveau zu sichern. Neben der Umstrukturierung der Krankenpflegeausbildung zum generalistischen Ansatz mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) zum 01.01.2020 und der damit verbundenen Adaption der Ausbildungsstruktur nutzen viele akut- und langzeitstationäre Pflegeeinrichtungen ihre Chancen, um Pflegekräften aus dem Ausland in Deutschland eine berufliche Perspektive zu bieten. Diese Personengruppe hat oft die Möglichkeit, ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, um den im Ausland erworbenen Abschluss als Pflegefachkraft in Deutschland gleichwertig anerkennen zu lassen. Die Kollegen nehmen hier die Rolle des Lernenden ein. Pflegefachpersonen, welche ein Anerkennungsverfahren absolvieren, werden oft als Anerkennungspraktikanten beschäftigt. Hier kommen besondere Herausforderungen auf die Praxisanleiter*innen zu, welche nicht nur in den persönlich-dienstlichen Kompetenzen zu verankern sind, sondern auch im gesetzlichen Kontext.

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