Two Nurses Working At Nurses Station

Best-Practice-Beispiel Teil 1: Praxisaufgaben erstellen

Im Rahmen der neuen Pflegeausbildung besteht die gesetzliche Verpflichtung laut § 6 Pflegeberufegesetz (PflBG) (3) zur Erstellung eines schulinternen Curriculums. Dieses schulinterne Curriculum soll laut Empfehlung in NRW auf der Grundlage der Rahmenpläne der Fachkommission nach §§ 53ff PflBG (2) entwickelt werden, wodurch u. a. die Erstellung von Arbeits- und Lernaufgaben abgeleitet werden kann. Für diese herausfordernde Arbeit treffen sich zweimal pro Monat in Rheine (Zentrale) Praxisanleiter:innen aus unterschiedlichen Einrichtungen und entwickeln gemeinsam mit Vertretern der Schule ein schulinternes praktisches Curriculum. Exemplarische Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsgruppe sollen im Folgenden in 2 aufeinanderfolgenden Lerneinheiten als Best-Practice-Beispiel dargestellt werden. Im ersten Teil wird es um das sogenannte arbeitsverbindende Lernen laut Rahmenausbildungsplan (2) gehen, die von der AG als Praxisaufgaben bezeichnet werden. Im zweiten Teil stellt die Gruppe das sogenannte arbeitsgebundene Lernen (2) in Form von Arbeits- und Lernaufgaben vor. Da viele Begriffe in der Literatur nicht einheitlich definiert werden, gibt es zusätzlich ein Glossar (siehe Seite 21) zur schnellen Nachlesbarkeit von verwenden Fachbegriffen und deren Bedeutungen.

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