Den Pflegeprozess richtig anleiten
Im Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung steht immer der Patient/Bewohner, welcher als komplexes und integrales Wesen zu betrachten ist, „[…] das über eine eigene Identität und Integrität verfügt“. (1) Zu jeder Zeit sollte dem Pflegenden bewusst bleiben, dass auch zu versorgende Klienten eine Erwartungshaltung haben und sich nach einer Versorgung sehnen, welche nach individuellen Problemstellungen, Wünschen und Bedürfnissen passiert. Daher richten Pflegende ihr Handeln prozesshaft in Form des Pflegeprozesses aus. Dieser stellt die grundlegende Struktur für die selbstständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben dar, denn die Lenkung und Steuerung dieser einzelnen und prozesshaften Schritte ist eine der elementarsten Aufgaben von Pflegefachkräften. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) definiert diese Aufgaben im § 5 sehr eindeutig und richtet das pflegerische Handeln rechtlich betrachtet nach dem 4-Stufen-Modell aus: Erheben und Feststellen des individuellen Pflegebedarfs, die Planung einzelner nach Pflegeproblemen ausgerichteter Maßnahmen, die Durchführung der geplanten Schritte und die Erfolgskontrolle (Evaluation) hinsichtlich der Wirksamkeit auf die Problemstellungen. (2)