Rechtliche Grundlagen der neuen Pflegeausbildung
Obwohl in mancherlei Köpfen noch nicht einmal angekommen ist, dass (weiblich) ausgebildete Pflegekräfte seit 2004 nicht mehr Krankenschwester heißen, reformiert die Bundesregierung nun bereits zum 5. Mal seit ihrer Gründung die Ausbildung in der Pflege und damit auch den Pflegeberuf an sich. Dieses Mal wird es eine grundlegende Veränderung geben. Angestrebtes Ziel der Pflegeberufereform ist nichts weniger als die Zusammenlegung der bisher getrennt voneinander ausgebildeten Pflegeberufe in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in eine generalistische Pflegeausbildung. Diese Zusammenlegung stellt Einrichtungen und deren Praxisanleitende sowie Pflegeschulen und deren Lehrende vor besondere Herausforderungen. Neben dem Ansatz der Generalistik beinhaltet das 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PflBG) auch die Einführung von Vorbehaltstätigkeiten und eines grundständigen Pflegestudiums sowie eine grundsätzliche Aufwertung der Praxisanleitung.